Gemeinderatssitzung vom 31.03.2021

Erläuterungen, Hintergründe und Positionen zu Entscheidungen von 16 öffentlichen Tagesordnungspunkten der vergangenen Gemeinderatssitzung.

Nach intensiver Vorarbeit durch ÖVP Bürgermeister Josef Zimmermann, seine Mitarbeiter und auch die Ausschüsse des Gemeinderates konnte eine Vielzahl an Fragestellungen zu laufenden wie auch neuen Projekten aufbereitet werden. In einer Gemeindevorstandssitzung mit den geschäftsführenden Gemeinderäten aller Fraktionen vom 24. März 2021 wurden 17 Tagesordnungspunkte (1 nicht öffentlicher) für diese Gemeinderatssitzung vorbereitet. Daraufhin konnten im Rahmen einer Gemeindeparteisitzung alle anwesenden Mandatare und Mitglieder ihre Fragestellungen, Sichtweisen, Hintergründe, Positionen und Empfehlungen zu diesen Tagesordnungspunkten diskutieren bzw. austauschen. Mit dieser Vorbereitung tritt BGM Josef Zimmermann im Regelfall an den Gemeinderat heran, um die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

Für alle Interessierten wollen wir in diesem Rahmen Ergebnisse unserer politischen Arbeit als auch Hintergründe und Sichtweisen zu einzelnen Tagesordnungspunkten aufzeigen. Hierbei handelt es sich nicht um ein offizielles Protokoll der Gemeinderatssitzung, sondern vielmehr um ein Gedankenprotokoll eines Anwesenden. Genehmigte Protokolle der Gemeinderatssitzungen werden auf der Website der Gemeinde veröffentlicht.

Tagesordnungspunkte, Stimmverhalten und Kommentare

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
    Zwei Mandatare (1 ÖVP I 0 GRÜNE I 1 SPÖ) sind zu Beginn der Sitzung entschuldigt ferngeblieben, der Gemeinderat ist beschlussfähig.

    Dringlichkeitsantrag 1
    Antrag der Fraktion ÖVP (schriftlich, vor Beginn der Sitzung) zum Thema „Beschluss über eine Bausperre“. Dieses Thema soll als Tagesordnungspunkt in die Sitzung aufgenommen werden. Bürgermeister Josef Zimmermann verliest den Antrag.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    19
    00

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Nach erfolgreicher Umwidmung von neuen Bauflächen in der KG Großrußbach im Bereich Kleinebersdorfer- und Wetzleinsdorferstraße (Großrußbach Nord) soll bis zur Rechtsgültigkeit eines in Erstellung befindlichen Bebauungsplanes eine Bausperre die geordnete und strukturverträgliche Entwicklung sicherstellen. Während dieser Bausperre gelten Ausnahmeregelungen auf Basis der Parameter Gebäudehöhe, Bebauungsweise und Grundstücksteilungen. Details unter Tagesordnungspunkt 16.

    Dringlichkeitsantrag 2
    Antrag der Fraktion GRÜNE (schriftlich, vor Beginn der Sitzung) zum Thema „Errichtung eines Verkehrsspiegels in Großrußbach“. Dieses Thema soll als Tagesordnungspunkt in die Sitzung aufgenommen werden. Fraktionsführerin Silvia Bayer verliest den Antrag.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP0150
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    4
    150

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Da es für solche Themen ein eindeutig zuständiges Gremium gibt (Ausschuss technische Infrastruktur) in dem die Fraktion GRÜNE auch vertreten ist, wollen WIR damit bewusst einen bislang gut funktionierenden Organisationsablauf nicht untergraben, da dieses Thema auch noch nie dem Ausschuss vorgelegt wurde. Nach Behandlung im Ausschuss kann der Gemeinderat den Beschluss fassen, die BH Korneuburg um Prüfung zu ersuchen, da die Gemeinde hierfür keine Entscheidungskompetenz hat.
     
  2. Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2021
    Das Protokoll der Sitzung vom 26.01.2021 wurde den Mandataren übermittelt. Es gibt seitens keiner Fraktion Einwände oder den Antrag auf Änderung - somit gilt das Protokoll als genehmigt.
     
  3. Bericht des Prüfungsausschusses
    Keine Einwände seitens des stellvertretenden Ausschussobmannes (GRÜNE) nach letzter angesagter Prüfung der Kassa und des Rechnungsabschlusses 2020 am 29.03.2021
     
  4. Beschluss der Eröffnungsbilanz
    Die Umstellung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung – VRV 2015 wurde auch in unserer Gemeinde nun vollzogen. Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden. In den letzten Jahren wurden bereits viele Vorarbeiten in der Gemeinde für diese grundlegende Veränderung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussdarstellung geleistet.
    Für die Eröffnungsbilanz war es notwendig, das komplette Vermögen (Grundstücke, Gebäude, Amts-, Betriebs und Geschäftsausstattung, Wasser- und Abwasserbauten und Anlagen, Straßen und Wege, techn. Anlagen, Fahrzeuge und Maschinen, …) zu erfassen und zu bewerten. Aus dieser Bewertung ergibt sich ein Nettovermögen von rund 17. Mio. EUR. Die Summe der Aktiva/Passiva beläuft sich auf rund 19 Mio. EUR. Für die Grundlage der Bewertung gab es verschiedene Empfehlungen des Landes NÖ. Je nach gewähltem Bewertungsansatz können sich natürlich Unterschiede zwischen den Gemeinden ergeben.
    Für unsere Gemeinde haben wir den Ansatz der fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um den linearen Abschreibungsbetrag, gewählt. Dieser Ansatz erscheint uns als zweckmäßig und kommt den tatsächlichen Werten am nächsten. Beim erfassten Nettovermögen muss immer berücksichtigt werden, dass der Großteil des bewerteten Vermögens natürlich nicht veräußert werden kann (Gemeindestrassen, Volksschule, Kindergarten, Wasser- und Abwasseranlagen…) - die Werte haben daher einen rein buchhalterischen Charakter.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Mit dem gewählten Ansatz und der genauen erstmaligen Erfassung der Vermögenswerte soll eine exakte Grundlage für eine moderne Buchhaltung geschaffen werden, und in weiterer Folge zu einer besseren Vergleichbarkeit aller öst. Gemeinden führen. Für uns gilt, es ändert sich die Darstellung, allerdings nicht unser Zugang, die Mittel der Gemeinde weiterhin wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam einzusetzen.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    19
    00

     
  5. Beschluss über die Festlegung eines Stichtages für die Erstellung des Rechnungsabschlusses
    Gemäß § 14 Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 ist ein Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses festzulegen. Gemäß § 83 Abs.1 NÖ Gemeindeordnung 1973 ist die Festlegung des Stichtages für die Erstellung des Rechnungsabschlusses zusätzlich vom Gemeinderat zu beschließen:
    § 83 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973 lautet wie folgt: "… Sämtliche Sachverhalte, die am Rechnungsabschlussstichtag (31.12.) bereits bestanden haben, sind bis zum Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses in die Abschlussrechnung aufzunehmen. Der Gemeinderatsbeschluss über den gewählten Stichtag zur Erstellung des Rechnungsabschlusses ist im Rechnungsabschluss ersichtlich zu machen."
    Aufgrund der Empfehlung des Landes NÖ wurde der 15. Jänner des Folgejahres gewählt.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Der überwiegende Teil der Gemeinden in NÖ wird den 15. Jänner als Stichtag wählen und auch WIR schließen uns der Empfehlung des Landes NÖ an. Das schafft eine einheitliche Vorgehensweise und trägt zur besseren Vergleichbarkeit der Gemeinden in NÖ bei.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE004
    SPÖ000
    GESAMT
    15
    04

     
  6. Beschluss des Rechnungsabschlusses 2020
    Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wurde durch BGM Josef Zimmermann erstellt und lag in der Zeit vom 16.03.2021 bis 30.03.2021 am Gemeindeamt öffentlich zu Einsicht auf. Der Prüfungsausschuss hat den RA geprüft und es wurden keine schriftlichen Stellungnahmen eingebracht.

    die Summe der Erträge belief sich auf               4.930.323,59 EUR
    die Summe der Aufwendungen belief sich auf   4.826.869,88 EUR
    dadurch ergibt sich ein Nettoergebnis von             103.453,71 EUR

    die zweckgebundenen Rücklagen wurden auf       860.834,00 EUR gesteigert
    die Investitionstätigkeiten beliefen sich auf             955.645,85 EUR
    die Finanzierungen wurden um                               174.444,51 EUR reduziert
    dadurch ergibt sich ein Gesamtschuldenstand     1.018.719,00 EUR per 31.12.2020

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Das Jahr 2020 war Aufgrund der CORONA-PANDEMIE auch mit einigen Unsicherheiten verbunden, die Ertragsanteile sind gesunken, in manchen Monaten dramatisch. Dadurch fehlte es an Planungssicherheit. Nichtsdestotrotz konnten WIR im Jahr 2020 fast 1 Mio. EUR in den verschiedensten Bereichen investieren. Der Grundstein dafür ist die umsichtige, sorgsame und gut geplante Finanzgebarung der letzten Jahre.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    19
    00

     
  7. Beschluss über die Eintragung von Vorkaufsrechten im Grundbuch
    In der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2019 wurde ein Beschluss im Rahmen von Baulandwidmungen gefasst, welcher die daraus resultierenden Grundstücksnummern mit einer Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren nach Umwidmung, die Begründung eines Hauptwohnsitzes und einem Vorkaufsrecht seitens der Gemeinde belegt. Alle betroffenen Grundstücke wurden mittlerweile parzelliert. Für die ordnungsgemäße Eintragung des Vorkaufrechts der Gemeinde ist ein Beschluss des Gemeinderates nötig.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Bestehende Baulandreserven (bereits gewidmetes, aber nicht bebautes Bauland) ist seitens der Gemeinde kaum zu mobilisieren, da hier die Interessen des Eigentümers im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund haben WIR uns schon in der Vergangenheit dazu entschlossen, weitere Baulandwidmungen nur unter Konditionen durchzuführen (Bebauung innerhalb von 5 Jahren, Begründung eines Hauptwohnsitzes) welche im Sinne der Gemeinde sind. Werden diese Konditionen seitens des Grundstückeigentümers nicht eingehalten, besteht seitens der Gemeinde ein grundbücherlich gesichertes Vorkaufsrecht am Grundstück. Dies soll verhindern, dass durch Umwidmung zwar eine beachtliche Wertsteigerung erreicht wird, dies aber nur für Spekulationszwecke genutzt wird. Es ist im Interesse der Gemeinde, neu gewidmetes Bauland zügig zu verwerten.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    19
    00

     
  8. Beschluss über Sanierungsarbeiten beim Dorfzentrum Kleinebersdorf
    Im Rahmen des Projektes Dorferneuerung soll das Dorfzentrum in Kleinebersdorf teilsaniert werden. Dieses Gebäude wird für diverse Veranstaltungen genutzt und somit wird dieses Projekt seitens der Aktion Dorferneuerung mit 20% der Investitionssumme gefördert. Für eine Küche samt Geräten muss noch ein zweites Angebot eingeholt und in weiterer Folge beschlossen werden (aktuell vorliegend Firma DeWitt EUR 23.4560.-)
     
    FließenarbeitenFirma WidhalmEUR 22.210,56
    InstallationsarbeitenFirma ObernbergerEUR 9.727,88
    UmbauarbeitenFirma HabauEUR 5.352,00
    ElektrikerarbeitenFirma ZimmermannEUR 4.560,00
    MalerarbeitenFirma Meister SchmidtEUR 2.719,31
    TürenFirma QuesterEUR 1.056,88
    Gesamtkosten EUR 45.626,63

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Dieses Gebäude wird von den Einwohnern als Treffpunkt und Ort für wiederkehrende Veranstaltungen intensiv genutzt. Als eines der ältesten Gebäude dieser Art (Dorfzentrum) in unserer Gemeinde ist es nun an der Zeit, Adaptierungen am Gebäude und an der Einrichtung durchzuführen, um eine gute, weitere Nutzung zu ermöglichen. WIR wollen mit dieser Aktion sicherstellen, dass Veranstaltungen und Treffpunkte, die das Gemeinsame in den Vordergrund stellen, auch in Zukunft in einem ansprechenden Rahmen umgesetzt werden können.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1302
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    17
    02

     
  9. Beschluss über Ankauf von Garderoben für die FF Kleinebersdorf
    Die FF Kleinebersdorf stellt ein Ansuchen zur finanziellen Unterstützung beim Ankauf von Garderoben/Spinden. Die FF Kleinebersdorf kommt für 50% der Anschaffungskosten auf, der Ankauf soll über die Gemeinde erfolgen. Es liegen 3 Angebote vor, C+P Möbelsystem soll beauftragt werden.

    Firma C+P Möbelsysteme       7.166,00 EUR netto
    Kastner GmbH                       12.350,00 EUR netto
    Udo Bär GmbH                        6.098,54 EUR netto

    Was wollen WIR damit erreichen?
    WIR wollen den Einsatz von freiwilligen Helfern durch ein entsprechendes Umfeld bzw. intakte Infrastruktur fördern und so auf lange Sicht attraktiv halten.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    19
    00

     
  10. Beschluss über Abschlagszsahlung für die Übernahme der Liegenschaft EZ 959, KG Großrußbach
    Die Pkt. 10, 11, und 12. gehören sinngemäß zusammen. Es sind aber jeweils getrennte Beschlüsse erforderlich.
    Bei der Liegenschaft Grundstücksnummer 959 EZ 132 KG 11015 Großrußbach handelt es sich um die Liegenschaft von Hrn. Franz Schwarz. (Lage Stiergraben in Großrußbach) Dieser ist leider verstorben. Von den Hinterbliebenen wurde die Verlassenschaft wegen Überschuldung nicht angenommen. Um das desolate Haus und die Müllberge rund um das Abbruchobjekt im Stiergraben beseitigen zu können, soll das Objekt in das Eigentum der Marktgemeinde Großrußbach übernommen werden.
    Mehrere Gläubiger, die im Grundbuch eingetragen waren, haben bereits eine Verzichtserklärung abgeben, einzig Hr. Dr. Richard Schwach beharrt auf seine im Grundbuch eingetragenen Kosten. Mit der Rechtsvertretung von Hrn. Schwach, konnte eine Abschlagszahlung von 550.- EUR vereinbart werden. (rund die Hälfte des eingetragenen Betrags).

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Alle Belastungen aus dem Grundbuch sollen vor der Übernahme durch die Gemeinde gelöscht sein. Die Löschung ist der erste Schritt für die Übernahme der Liegenschaft an Zahlungsstatt und für die Entfernung des Müllbergs mitten in unserer schönen Ortschaft.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    19
    00

     
  11. Beschluss über die Überlassung der Liegenschaft EZ 959 KG Großrußbach an Zahlungsstatt
    Nach Leistung der Abschlagszahlung an Hrn. Dr. Schwach (Pkt. 10) kann die Liegenschaft lastenfrei an Zahlungsstatt übernommen werden. Die Liegenschaft wurde mit NULL bewertet. Da die Marktgemeinde Großrußbach die Begräbniskosten für Hrn. Schwarz Franz in der Höhe von 3.972,42 EUR zu tragen hatte, können diese Kosten gegen die Verlassenschaft aufgerechnet werden und die Liegenschaft kann an Zahlungsstatt übernommen werden.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Nach der Löschung aller Eintragungen kann die Liegenschaft ohne weitere Kosten übernommen werden, die uneinbringlichen Begräbniskosten können gegengerechnet werden. Damit kommen WIR dem Abbruch und der Entfernung des Müllbergs einen weiteren Schritt näher.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    19
    00

     
  12. Beschluss über Abbruch des Objekts auf Liegenschaft EZ 959 KG Großrußbach
    Für den Abbruch des Objekts und der Entsorgung des Mülls wurden zwei Angebote eingeholt.
    Hans Hiesinger   25.000,00 EUR netto
    Karl Hiesinger     48.000,00 EUR netto

    Der Auftrag soll an die Firma Hans Hiesinger vergeben werden.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Heureka! Es ist geschafft! Die Liegenschaft kann übernommen werden, das Haus wird abgerissen und der Müll fachgerecht entsorgt. Natürlich verursacht das erhebliche Kosten, allerdings ist diese Vorgangsweise für uns alternativlos. Die Erben haben kein Interesse am Objekt, im schlimmsten Fall wäre das Haus noch viele Jahre in desolatem Zustand auf dem Grundstück weiter verfallen. Der Müllberg neben dem Haus würde wahrscheinlich auch nicht kleiner werden, ein Schandfleck mitten in unserem schönen Ort. Mit dieser Entscheidung ist das Problem endgültig gelöst und WIR können die künftige Nutzung planen.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE004
    SPÖ000
    GESAMT
    15
    04

     
  13. Beschluss über die Anpassung der Verbandssatzungen des Abfallverbandes Bezirk Korneuburg an das NÖ Gemeindeverbandsgesetz
    Als Mitglied des Abfallverbandes des Bezirk Korneuburg, hat der Gemeinderat einen Beschluss zu einer bereits im Verband (in welchem die Gemeinde Großrußbach vertreten und stimmberechtigt ist) gefassten Änderung ebenfalls zu bestätigen.
    Hierbei handelt es sich um Änderungen in den Bereichen:
    - Vorauszahlungen pro Quartal und Gegenrechnung mittels Gutschriften bzw. Rechnungen
    - Kostenersätze und Voranschläge

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Durch aktive Mitwirkung im Verband mit anderen Gemeinden wollen WIR eine möglichst kosteneffiziente und für den Bürger attraktive Leistung anbieten. Hierfür ist es auch notwendig, einen einheitlichen Standard in den einzelnen Verbänden sicherzustellen der die aktuelle Gesetzeslage umsetzt.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    19
    00

     
  14. Beschluss über die Entsendung in den Musikschulverband
    Innerhalb des Musikschulverbandes werden aktuell einige Änderungen vorgenommen – dies betrifft auch die Personenbesetzung im Rahmen der Entsendungen seitens der Mitgliedsgemeinden. In Absprache zwischen der Obfrau des Verbandes (Großrußbach: Jutta Mayr-Losek die aus persönlichen, gesundheitsbedingten Gründen das Amt abgibt) mit den Bürgermeisten der Region (Ernstbrunn: Horst Gangl, Harmannsdorf-Rückersdorf: Norbert Händler) soll seitens Großrußbach nun Josef Zimmermann anstatt Jutta Mayr-Losek als Obmann entsendet werden. In weiterer Folge ist ein Wechsel der Obmannschaft im 5 Jahres-Intervall zwischen Großrußbach und Harmannsdorf-Rückersdorf angedacht.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Seit Gründung des Musikschulverbandes der Region ist Großrußbach mit der Obmannschaft betraut. Diese Aufgabe ist nicht als Ehrenamt zu verstehen, sondern als sehr herausfordernde und verantwortungsvolle Tätigkeit, welche mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist. Es gilt hier, Interessen, Bedürfnisse und Möglichkeiten an unterschiedlichen Standorten zu dirigieren und eine Vielzahl an Personen für ein gemeinsames Ziel zu gewinnen – WIR wollen den Zugang zu einem sehr wertvollen Kulturgut weiterhin attraktiv halten. Somit ist es an der Zeit, auch anderen Gemeindeorganisationen innerhalb des Verbandes die Möglichkeit zur Weiterentwicklung der Organisation zu geben.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1401
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    18
    01

     
  15. Beschluss über die Fertigstellung der Radroute Kleinebersdorf - Wetzleinsdorf
    Die Radroute Kleinebersdorf – Wetzleinsdorf soll wie die bereits bestehende Route Großrußbach – Weinsteig – Karnabrunn mit einer Spritzdecke versehen werden. Es liegt ein Angebot der Firma Bitubau im Rahmen von EUR 47.736,00 brutto vor.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    WIR kommen somit der Idee eines Radroutennetzes wieder einen Schritt näher. Nach der Umsetzung des Abschnittes Weinsteig – Karnabrunn in 2020 soll im heurigen Jahr der Abschnitt Kleinebersdorf – Weinsteig mit der Umsetzung bis Wetzleinsdorf in Angriff genommen werden.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    19
    00

     
  16. Beschluss über eine Bausperre
    Nach der bereits erfolgten Umwidmung und der nun startenden Parzellierung von Grundstücken im Bereich Großrußbach Nord, gilt es für alle in Einreichung befindlichen Bauvorhaben bzw. Grundstücksdefinitionen eine einheitliche Bauordnung im Sinne einer geordneten und strukturverträglichen Entwicklung zu schaffen. Hierbei handelt es sich vordergründig um Parameter wie Anordnung, Größe und Höhe der Gebäude sowie Konfiguration von Baugrundstücken im Rahmen von Parzellierungs- und Bebauungsstruktur.
    Während der geltenden Bausperre sollen auf Teilflächen folgende Kriterien für Bewilligungen gelten.

    Teilflächen 1,2,3:
    - Bauvorhaben mit einer max. Gebäudehöhe von 7m
    - Bauvorhaben in einer offenen Bebauungsweise
    - Bauvorhaben, die eine vordere Baufluchtlinie in einer Breite von 3m berücksichtigen

    Teilfläche 1:
    - Für die Schaffung neuer Bauplätze gilt eine Mindestgrundstücksgröße von 470m² und eine maximale Grundstücksgröße von 650m² pro Grundstück.
    - Es sind durch Grundstücksteilungen 11 Bauplätze zu schaffen.
    - Auf diesen Bauplätzen ist zur Sicherung des geplanten Bebauungskonzeptes während der Bausperre pro Bauplatz die Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Wohneinheit zulässig

    Teilfläche 2:
    - Für die Schaffung neuer Bauplätze gilt eine Mindestgrundstücksgröße von 470m² und eine maximale Grundstücksgröße von 650m² pro Grundstück.
    - Es sind durch Grundstücksteilungen 10 Bauplätze zu schaffen.
    - Auf diesen Bauplätzen ist zur Sicherung des geplanten Bebauungskonzeptes während der Bausperre pro Bauplatz die Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Wohneinheit zulässig.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Nachdem WIR für Bauprojekte in Großrußbach schon seit geraumer Zeit steigenden Druck seitens unterschiedlicher Bauträger wahrnehmen, gilt es für dieses neue Areal die Bedingungen für bewilligungspflichtige Bauvorhaben entsprechend zu definieren. Das Interesse von Bauträgern steht oftmals im Widerspruch zu den Interessen der Gemeinde bzw. Anwohnern und die NÖ Bauordnung bietet kreative Schlupflöcher für gewinnorientierte Unternehmen, die (aus Sicht des Unternehmens nachvollziehbar) jeden verfügbaren m² effizient nutzen bzw. verbauen wollen. WIR wollen die Entwicklung dieses neuen Areals nach Interessen der Gemeinde steuern. Dies ist nicht die maximal mögliche Verbauung, sondern eine nachhaltige Wohnraumschaffung auch im Einfamilienhaus.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ000
    GESAMT
    19
    00

     
  17. Berichte
    Ausschuss technische Infrastruktur
    Obmann Gerald Holzmann berichtet von der Ausschusssitzung am 16.03.2021
    Themen waren abgeschlossene Projekte bzw. Planung für 2021
     
    Straßenbauprojekte 2021   
    GroßrußbachGehsteig zum SportzentrumEUR 35.000,00bereits beschlossen
    HipplesKapellenwegEUR 33.547,00bereits beschlossen
    KleinebersdorfGehsteig B6EUR 5.597,66bereits beschlossen
    KleinebersdorfKellergasse RandsteineEUR 7.200,00bereits beschlossen
    WeinsteigParkfläche FF HausEUR 7.111,97bereits beschlossen

    Ausschuss Landwirtschaft
    Obfrau Magdalena Grabler berichtet von der Ausschusssitzung am 09.03.2021
    Themen waren Güterwegeinstandhaltung, Baum- und Strauchschnitt, Gerinnebereinigung sowie Auflassung einer Eisenbahnkreuzung in der KG Wetzleinsdorf
    Instandhaltung Güterwege in der zweiten Aprilhälfte auf Basis einer Prioritätenliste
    Baum- und Strauchschnitt sind bereits im Gange
    Eine Begehung der Gerinne ist in Planung

    Ausschuss Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit
    Obfrau Silvia Bayer berichtet von der Ausschusssitzung am 17.03.2021
    Themen waren Baumkataster, Reparatur Cafe, Verweilbankerl, Öffnungszeiten ASZ Weinsteig

    Der Bürgermeister berichtet über die aktuellen Ertragsanteile und die Umsetzung eines zweiten Gemeinde-Hilfspaketes seitens des Bundes & Land NÖ und dessen Auswirkungen auf die Zahlen der Gemeinde Großrußbach.

    Der Bürgermeister berichtet über die die Sitzung des Abfallverbandes Bezirk Korneuburg vom 24.02.2021 und einem Thema bzw. Beschluss das alle der Mitgliedsgemeinden betrifft: die Aufstellung eines „Müllsackautomaten“.

    Der Bürgermeister berichtet über die Sanierung der Schloßbergstraße (zweiter Bauabschnitt) in Großrußbach. Diese soll im zweiten Halbjahr 2021 starten und 2022 abgeschlossen sein. Bis zur Umsetzung wird die Gemeinde alle möglichen Maßnahmen im Bereich Infrastruktur erledigen – der Gehsteig soll im Jahr 2022 weiter ausgeführt werden.