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Gemeinderatssitzung vom 19.12.2020

Erläuterungen, Hintergründe und Positionen zu Entscheidungen von 28 öffentlichen Tagesordnungspunkten der vergangenen Gemeinderatssitzung.

Nach intensiver Vorarbeit durch ÖVP Bürgermeister Josef Zimmermann, seine Mitarbeiter und auch die Ausschüsse des Gemeinderates konnte eine Vielzahl an Fragestellungen zu laufenden als auch neuen Projekten aufbereitet werden. In einer Gemeindevorstandssitzung mit den geschäftsführenden Gemeinderäten aller Fraktionen vom 10. Dezember 2020 wurden 29 Tagesordnungspunkte (1 nicht öffentlicher) für diese Gemeinderatssitzung beschlossen. Daraufhin konnten im Rahmen einer Gemeindeparteisitzung alle anwesenden Mandatare und Mitglieder ihre Fragestellungen, Sichtweisen, Hintergründe, Positionen und Empfehlungen zu diesen Tagesordnungspunkten diskutieren bzw. austauschen. Mit dieser Vorbereitung tritt BGM Josef Zimmermann im Regelfall an den Gemeinderat heran, um die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

Für alle Interessierten wollen wir in diesem Rahmen Ergebnisse unserer politischen Arbeit als auch Hintergründe und Sichtweisen zu einzelnen Tagesordnungspunkten aufzeigen. Hierbei handelt es sich nicht um ein offizielles Protokoll der Gemeinderatssitzung, sondern vielmehr um ein Gedankenprotokoll eines Anwesenden. Genehmigte Protokolle der Gemeinderatssitzungen werden auf der Website der Gemeinde veröffentlicht.

Tagesordnungspunkte, Stimmverhalten und Kommentare

 

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
    Kein Mandatar (0 ÖVP I 0 GRÜNE I 0 SPÖ) ist der Sitzung ferngeblieben, der Gemeinderat ist beschlussfähig

    Dringlichkeitsantrag 1
    Antrag der Fraktion GRÜNE (schriftlich, vor Beginn der Sitzung) zum Thema „Grundsatzerklärung zur Aufnahme von geflüchteten Menschen Griechenland“. Dieses Thema soll als Tagesordnungspunkt in die Sitzung aufgenommen werden. Fraktionsführerin Silvia Bayer verliest den Antrag.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP0160
    GRÜNE400
    SPÖ010
    GESAMT
    4
    170

    Was wollen WIR damit mitteilen?
    Aus diesem Anlass wollen WIR zu diesem Thema Stellung beziehen und unsere Bereitschaft zur Hilfeleistung signalisieren. Wie auch im Jahr 2015 sind WIR, noch mehr als viele anderen, bereit und positiv motiviert unseren Beitrag zu leisten, sobald es dazu einen gemeinsamen und österreichweiten Auftrag bzw. Plan gibt. Wir sind der Überzeugung, dass aktuelle Forderungen nach Einzelinitiativen vielmehr darauf abzielen, politisches Kleingeld daraus zu schlagen, als organisatorische Hilfe im Bereich der Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und Versorgung zu leisten. Vielmehr betrachten wir es als unverschämt das Schicksal und Leid der betroffenen Menschen für effektvolle politische Inszenierungen im Rahmen einer Gemeinderatssitzung zu missbrauchen.
    Auch hier werden wir wieder unserem Grundsatz „ALLE reden, WIR handeln“ gerecht werden.

    Dringlichkeitsantrag 2
    Antrag der Fraktion GRÜNE (schriftlich, vor Beginn der Sitzung) zum Thema „Sanierung Güterwege, Ried Zwingl“. Dieses Thema soll als Tagesordnungspunkt in die Sitzung aufgenommen werden. Fraktionsführerin Silvia Bayer verliest den Antrag.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP0160
    GRÜNE400
    SPÖ010
    GESAMT
    4
    170

    Was wollen WIR damit erreichen?

    Da es für solche Themen ein eindeutig zuständiges Gremium gibt (Ausschuss Landwirtschaft), in dem die Fraktion GRÜNE auch vertreten ist, wollen WIR damit bewusst einen bislang gut funktionierenden Organisationsablauf nicht untergraben. Da dieses Thema auch nicht einmal dem Ausschuss vorgelegt wurde, entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um ein persönliches Anliegen eines Mandatars der Fraktion GRÜNE handelt. Das Thema soll dem zuständigen Ausschuss vorgelegt und dort behandelt werden – wenn nötig wird sich der Ausschuss an den Gemeinderat wenden.

    Grundsätzlich gilt gemäß der NÖ Gemeinderatsordnung, dass Dringlichkeitsanträge für Themen zur Verfügung stehen, die nach Erstellung der Tagesordnung für die nächste Gemeinderatssitzung durch den Gemeindevorstand zum Thema werden und nicht zur Vorstandssitzung bereits bekannt waren, aber eine dringende Entscheidung erfordern. Dringlichkeitsanträge sind daher ein Ausnahmeinstrument und eignen sich nicht zur politischen Agitation.
     
  2. Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 11.08.2020 und des Umlaufbeschlusses vom 25.11.2020
    Beide Protokolle wurde den Mandataren übermittelt, es gibt seitens keiner Fraktion Einwände oder den Antrag auf Änderung - somit ist das Protokoll genehmigt.
     
  3. Berichte der Gemeinderatsausschüsse
    Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit (Obmann Silvia Bayer, GRÜNE)
    letzte Sitzung 07.10.2020, laufende Projekte: Baumkataster (Angebote eingeholt für 75 Bäume, neue Angebote für 400 Bäume in Anfrage) & Reparaturcafe & Verweilbankerl & Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums

    Technischer Infrastrukturausschuss (Obmann Gerald Holzmann, ÖVP)
    letzte Sitzung 13.10.2020, abgeschlossene Projekte: Hubertussiedlung & Waldweg & Zufahrt Sportzentrum (alle KG GRB), Start der Projekte: Sanierung Hintausweg (KG KAR), Verschiebung des Projektes Gehwegverlängerung Schottenfeldstraße (KG GRB) in 2021, Empfehlung an den Gemeinderat: Vergabe der entsprechenden Arbeiten und der Beschluss der neuen Projekte für 2021

    Bauausschuss (Obmann Karl Zimmermann, ÖVP)
    letzte Sitzung 15.12.2020, abgeschlossene Projekte: Vergabekriterien für den Verkauf gemeindeeigener Grundstücke, Aufarbeitung der vorliegenden Angebote zur geplanten Baulanderweiterung (KG GRB)
     
  4. Berichte des Prüfungsausschusses
    Keine Einwände oder Empfehlungen seitens des Ausschussobmannes (SPÖ) nach letzter angesagter Prüfung der Kassa und Gebrauchsabgaben am 27.10.2020
    Eine unangesagte Prüfung fand am 15.12.2020 statt und es kam dabei zu keinen Einwänden seitens des Ausschusses.
     
  5. Beschluss des Voranschlages 2021
    Der Voranschlagsentwurf ist von 02. – 16.12.2020 am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegen und wurde an alle im Gemeinderat vertretenen Parteien übermittelt. Der vorliegende Entwurf inklusive dem mittelfristigen Finanzplan 2022 – 2025 soll in Kraft treten.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Wie auch in den vergangenen Jahren verfolgt auch dieser Haushaltsplan eine einfache als auch nachhaltige, aber in der Realität nicht immer einfach umzusetzende bzw. Disziplin und Weitsicht erfordernde Idee: Verbesserung und Ausbau bzw. Erhalt von bestehender (Infra-)Struktur und Lebensqualität bei gleichzeitiger Wahrung von finanzieller Unabhängigkeit. Gerade zum aktuellen Zeitpunkt bewährt sich dieser, bereits vor 10 Jahren eingeschlagene Weg. Er sichert der Gemeinde trotz dramatisch rückläufiger Einnahmen für 2021 (rund 250.000 EUR seitens Bund und Land NÖ) dennoch die Umsetzung einer Fülle von Projekten aus eigener Kraft, ohne die Inanspruchnahme von Fremdfinanzierungen, bei gleichzeitiger Bildung von Rücklagen und Tilgung von Krediten. Wir planen ein Bündel an Investitionen im Rahmen von rund 2 Millionen EUR.
     
    Müllsammelstelle ASZ Weinsteig28.000 EUR
    Güterwege30.600 EUR
    Radrouten/Spielplätze40.000 EUR
    Volksschule und Kindergarten45.000 EUR
    Sportzentrum57.000 EURFinanzierung über Drittellösung: UTC, Gemeinde, Förderungen
    Dorferneuerungsprojekte Kleinebersdorf und Karnabrunn70.000 EUR
    Feuerwehrauto Hipples180.000 EURFinanzierung über Drittellösung: FF-Hipples, Gemeinde, Land NÖ
    Ausbau Wasserversorgung205.000 EUR 
    Nahwärmeanlage für VS, KG, Hort und Wohnungen312.000 EUR 
    Ausbau Abwasser430.000 EUR 
    Straßenbau450.000 EUR 
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE301
    SPÖ100
    GESAMT
    20
    01

     
  6. Beschluss über zweckgebundene Rücklagen
    Für 2 Vorhaben (bereits im Budget 2021 vorgesehen) sollen zweckgebundene Rücklagen gebildet werden. Es betrifft die geplante Errichtung einer Nahwärmeanlage (Förderung Bund, kommunales Investitionsprogramm „KIP 2020“) als auch den Bereich Güterwege/Radrouten (Förderung Land NÖ).
     
    Rücklage Nahwärme156.000 EUR
    Rücklage Güterwege / Radrouten15.000 EUR

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Im Jahr 2020 wurde ein Förderprogramm seitens des Bundes gestartet (Gemeindemilliarde), um die Investitionsbereitschaft seitens der Gemeinden zu stimulieren (Stichwort: Rückgang der Ertragsanteile durch die Coronakrise). Für bereits geplante und budgetierte Projekte konnte das Gemeindeamt Fördermittel aus diesem Topf sicherstellen – diese müssen zweckgebunden im Gemeindehaushalt abgebildet werden.
    Einmal mehr die Bestätigung unseres klaren Haushaltskurses zur Steigerung der Unabhängigkeit, denn diese Förderungen sind nur zu lukrieren wenn auch entsprechend Eigenmittel für die Realisierung der Projekte aufgebracht werden können.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  7. Beschluss der Kriterien für die Vergabe der Hoberstorfer-Gründe (Gst. Nr. 1197 & 1198, KG GRB)
    Beim Verkauf dieser gemeindeeigenen Grundstücke an Private im Rahmen der Baulanderweiterung sollen nachvollziehbare Richtlinien für die Auswahl bzw. Reihung der Käufer/Bewerber herangezogen werden. Seitens der Käufer/Bewerber begründen diese Richtlinien keinen Rechtsanspruch auf Vergabe – vielmehr soll dieses Instrument dem Gemeinderat zur Entscheidungshilfe dienen. Im Vordergrund steht das Ziel vor allem jungen und ortsansässigen Familien leistbaren Erwerb von Wohnraum in ihrer Heimatgemeinde zu ermöglichen. Damit soll einer Abwanderung entgegengewirkt werden.

    folgende Richtlinien sollen ihre Anwendung finden:
    - ausgenommen von einer Vergabe sind Personen, die bereits Eigentümer eines Grundstückes im Bauland, eines Hauses oder einer Wohnung in der Gemeinde Großrußbach sind.
    - der Hauptwohnsitz des Käufers/Bewerbers muss in der Gemeinde Großrußbach begründet sein.
    - der Hauptwohnsitz des Käufers/Bewerbers muss in den letzten 7 Jahren in der Gemeinde Großrußbach begründet gewesen sein. Die Dauer einer Abwesenheit wird ebenfalls in der Reihung berücksichtigt (längere Abwesenheit ergibt Reihungsnachteil).
    - die Reihung erfolgt nach Einlangen der Bewerbung. Sollte es mehr Bewerber als Grundstücke geben, und die angewandten Richtlinien keine eindeutige Reihung ergeben, soll als weiteres Kriterium die ehrenamtliche Tätigkeit bei einem Verein oder der Dienst an der Allgemeinheit in der Gemeinde Großrußbach herangezogen werden.
    - die Zuweisung der Grundstücke erfolgt durch den Gemeinderat.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Die aktuelle Baulanderweiterung in Großrußbach betrifft die ehemaligen Hoberstorfer Gründe. Diese befinden sich an der Ortsausfahrt Großrußbach in Richtung Wetzleinsdorf bzw. Kleinebersdorf in einem Gesamtausmaß von rund 1,5 Hektar. Nach mehrjähriger Recherchearbeit und dank intensiver Bemühungen bzw. Verhandlungen von BGM Josef Zimmermann, konnten diese angekauft werden. Dies ergibt nun die einmalige Gelegenheit zu einer Entwicklung im Interesse der Gemeinde, da diese selbst Grundstückseigentümer ist. Unser größtes Anliegen ist es, ansässigen jungen Menschen bzw. Jungfamilien Raum zur Gründung eines eigenen Heimes zur Verfügung stellen zu können. Gleichzeitig versprechen wir uns davon den Erhalt eines aktiven Ortslebens.
    Die Richtlinien sollen bei der aktuellen Vergabe von 10 Bauplätzen die Realisierung dieses Anliegens sicherstellen und bei den nachfolgenden Baulanderweiterungen ebenfalls herangezogen werden.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  8. Beschluss der Kaufverträge für die Hoberstorfer-Gründe (Gst. Nr. 1197 & 1198, KG GRB)
    Als Konditionen für die Erstellung der Kaufverträge sollen folgende Punkte herangezogen werden.
    - Verkaufspreis beträgt €100,40 pro m² (exklusive Aufschließungskosten).
    - Verpflichtung des Käufers innerhalb von 3 Jahren mit dem Bau zu beginnen und innerhalb von 7 Jahren fertigzustellen.
    - Verpflichtung des Käufers binnen 6 Monaten nach Bezugsfertigstellung seinen Hauptwohnsitz ebendort zu begründen.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Hierbei geht es uns maßgeblich um die Sicherstellung, dass diese Grundstücke nicht als Spekulationsobjekte herangezogen werden können und somit im Sinne der Gemeindeentwicklung ihre Nutzung finden. Zur Preisfindung ist es uns wichtig, einen ortsüblichen und fairen Wert zu definieren und nicht auf eine finanzielle Maximierung zu setzen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Grundstücke als Grünland erworben wurden, erst durch die Umwidmung seitens der Gemeinde zu Bauland geworden sind und nun im ersten Schritt 10 Bauplätze im Rahmen einer Teilfläche veräußert werden, stellt dies natürlich erfreuliche Einnahmen dar, welche sinnvoll und nachhaltig für unsere Gemeinde eingesetzt werden sollen. Eine rasche Verbauung bzw. Nutzung der Grundstücke und die damit einhergehenden Aufschließungszahlungen als auch Hauptwohnsitze haben für uns oberste Priorität. Der festgesetzte Verkaufspreis ist durch ein unabhängiges Gutachten bestätigt.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  9. Beschluss über die weitere Vergabe von Kanal- und Wasserleitungen für die Hoberstorfer-Gründe (Gst. Nr. 1197 & 1198, KG GRB)
    Für die Einreichplanung der Neuaufschließung dieser Siedlungserweiterung wurde gemäß Gemeinderatsbeschluss bereits das Büro DI Kraner ZT GmbH beauftragt.
    Geplant wird nun die Errichtung eines Schmutzwasserkanals. Oberflächenwasser soll auf Eigengrund zur Versickerung gebracht werden und überschüssige Oberflächenwässer sollen mittels Drainagesystem abgeleitet werden. Die Kosten für die Ausführungsplanung, Ausschreibungen, örtliche Bauaufsicht und Kollaudierung im Rahmen von €19.932.- sollen nun beschlossen werden.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Insbesondere wollen wir die Einflüsse auf die Natur durch Bodenversiegelung minimieren. Da Oberflächenwässer nicht einfach über den Kanal abgeleitet, sondern kontrolliert dem Erdreich zugeführt werden, erzielen wir hiermit einen positiven Effekt. Wir wollen auch nicht unerwähnt lassen, dass diese nachhaltige Maßnahme einen finanziellen Vorteil von ca. €100.000.- gegenüber einer Errichtung eines Trennsystems (getrennter Schmutz- und Regenwasserkanal) ergibt.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  10. Beschluss über die Vermessungskosten Burhof Karnabrunn
    Für den Burhof Karnabrunn liegt kein Vermessungsplan oder eine ähnlich aussagekräftige Unterlage auf. Damit soll nun die ARGE Vermessung beauftragt werden. Die Kosten belaufen sich auf EUR 3.432.-

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Um für das in Karnabrunn geplante Projekt eines Entwurfwettbewerbes mehrerer Architekten die nötigen Unterlagen bereitstellen zu können, ist dieser Schritt notwendig. Es erscheint uns nicht sinnvoll, etwaigen Überraschungen im Bereich von Kostenabschätzungen wegen fehlender stichhaltiger Unterlagen Tür und Tor zu öffnen.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  11. Beschluss über die Angebotseinholung für die Revitalisierung Burhof Karnabrunn
    Nach Begehung der Liegenschaft mit Vertretern von 3 Architektenbüros und 2 daraufhin eingelangten Angeboten für die Generalplanung (Rigewa Architekten ZT GmbH 11,94% und A Quadrat Ziviltechniker GmbH 12,90% der Nettobausumme) sollen nun beide Büros mit einem Planungsentwurf beauftragt werden – die Umsetzung des Entwurfes wird vorläufig (COVID-19 Pandemie) ausgesetzt. Als Aufwandsentschädigung je Beauftragung soll der Betrag von EUR 2.400.- beschlossen werden.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Für eine Revitalisierung des Gebäudes werden die Baukosten auf ca. EUR 1.500.000.- geschätzt. Zwar stellt sich bei dieser Summe aktuell die Frage der Finanzierbarkeit in den kommenden Monaten (COVID-19 Pandemie), jedoch wollen wir schleunigst zu einer Bewertung der Umsetzungsideen gelangen, um daraus auch ein konkretes Umsetzungspaket zu schnüren. Erst auf dieser Basis wollen wir die Frage eines Planungshorizontes bzw. der Finanzierung klären und bewerten.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  12. Beschluss über den Ankauf eines FF-Autos für die FF Hipples
    Für den Ankauf eines neuen Feuerwehrautos der Type HLF1 in Höhe von EUR 167.985,50 (Firma Magirus Lohr) plus Zusatzausrüstung in Höhe von EUR 15.693,12 (Firma Rosenbauer) für die FF Hipples wird die FF Hipples eine Unterstützungszahlung von EUR 60.000.- erhalten.
    Dieser Betrag ergibt sich aus einem Gemeinderatsbeschlusses vom 12.08.2014, welcher die Förderung/Unterstützung von Anschaffungen der freiwilligen Feuerwehren in unserer Gemeinde regelt. Das Land NÖ fördert die Neuanschaffung mit EUR 55.000.-

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Die freiwilligen Feuerwehren in unserer Gemeinde zu unterstützen, um deren Einsatzbereitschaft sicherzustellen, ist klar definierte Aufgabe der Gemeinde und dieser kommen wir auf alle Fälle nach. Dieser Fall ist sogar ein sehr gutes Beispiel, da die FF Hipples seitens der Gemeinde sogar eine höhere Förderung erzielt, als seitens des Landes NÖ – Hintergrund dafür ist eine per Gemeinderatsbeschluss definierte Handhabung solcher Förderansuchen aus dem Jahr 2014, bei der jeder Feuerwehr ein erhöhter Förderbetrag zusteht, wenn die Nutzung des auszutauschenden Fahrzeuges länger als 25 Jahre erfolgt. Die FF Hipples hatte in diesem Fall das Fahrzeug bereits 29 Jahre in Nutzung.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00
  13. Beschluss Prekarium Gedesag
    Zur Schaffung von zusätzlichen Parkflächen im Bereich der Wohnhausanlage Gedesag V im Bereich der Flurstraße KG Großrußbach soll ein Prekarium (Bittleihvertrag) zwischen der Firma Gedesag und der Gemeinde Großrußbach (Grundstückseigentümer EZ 383, Gst.Nr. 1299) zur Nutzung einer Teilfläche errichtet werden. Die Laufzeit ist unbestimmt und die Gebrauchsüberlassung erfolgt unentgeltlich.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Mit dieser Einigung entstehen weitere Parkplätze im Bereich dieser neuen Wohnhausanlage ohne dass der Gemeinde zusätzliche Kosten entstehen. Gleichzeitig entsteht auch dem Betreiber der Anlage ein weiterer Nutzen – somit ein positives Beispiel für gelungene Zusammenarbeit und effiziente Nutzung verfügbarer Ressourcen. Als Ergebnis bietet diese Wohnhausanlage nun sogar Besucherparkplätze zum Wohle aller Be- und Anwohner.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00
  14. Beschluss über Gewährung von Subventionen für Feuerwehren und Vereine
    Folgende Subventionsansuchen sind eingelangt und sollen gewährt werden.
    FF Großrußbach, EUR 10.100.-
    FF Hipples, EUR 1.000.-
    FF Kleinebersdorf, EUR 7.240.-
    FF Wetzleinsdorf, EUR 1.000.-
    FF Karnabrunn, EUR 1.000.-
    FF Weinsteig, EUR 2.620.-
    Musikverein, EUR 1.000.-
    USVG Fußball, EUR 3.100.-
    KIK – Kultur in Karnabrunn, EUR 150.-
    HAK Aktiv, EUR 150.-
    KLEVER Kleinebersdorf, EUR 150.-
    ÖKB, EUR 150.-
    UTC Großrußbach, EUR 500.-

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Wir sind der vollen Überzeugung, dass ein gesundes Vereinsleben eine wichtige Grundlage für eine aktive Gemeinde ist. Sei es Brauchtumspflege, sportliche Aktivität, Vorbereitung auf Noteinsätze oder auch einfach nur der regelmäßige persönliche Austausch – Vereine tragen einen wesentlichen Teil zu unserer Lebensqualität bei.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  15. Beschluss über die Teilnahme am Förderprogramm KLAR des Klimafonds
    Das FörderprogrammKLAR (Klimawandelanpassungsregion) seitens des Klima- und Energiefonds hat sein Hauptaugenmerk auf Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung auf Auswirkungen des Klimawandels. Wie können zum Beispiel in unserer Gemeinde die Auswirkungen von mehr Hitzetagen und weniger Niederschlag abgefedert werden? Die Teilnahme am Programm KLAR bietet hier eine Begleitung und Betreuung in 3 Phasen über 2 Jahre hinweg. Die Kosten für alle 3 Phasen belaufen sich auf insgesamt EUR 3.826.- und werden zu den jeweiligen Phasen aliquot verrechnet.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Seit vielen Jahren sind wir bei all unseren umgesetzten Projekten spätestens bei der Planung auf der Suche nach nachhaltigen Lösungen oder auch bestmöglichen Kompromissen. Sei es Begrünung innerorts (Schatten) oder auch der schonende Umgang mit Oberflächenwasser (Versickerung), wir sind stets an neuen Methoden, Ideen und Aspekten interessiert. Dieses Förderprogramm bietet in weiterer Folge nicht nur Inputs, sondern zugleich auch einen Zugang zu entsprechenden Fördermitteln des Klima- und Energiefonds.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  16. Beschluss über die Übernahme der Trennstücke Nr. 1 und 2 der Vermessungsurkunde GZ.: 28699, KG Weinsteig, ins öffentliche Gut
    Durch eine Neuvermessung des Grundstückes Nr. 14 EZ 20 in Weinsteig erfolgt eine Abtretung von 39 und 17m² ins öffentliche Gut. Diese Abtretung soll vom Gemeinderat beschlossen werden.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Mit einer konsequenten Einhaltung von Abfolgen als auch Vorgaben wollen wir Sicherheit und Planbarkeit für den Gemeindebetrieb als auch alle Gemeindebürger sicherstellen.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1500
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    20
    00

     
  17. Beschluss über Befestigung einer Fläche im ASZ Weinsteig
    Das ASZ Weinsteig, welches in den letzten Jahren weiter ausgebaut und adaptiert wurde, soll weitere befestigte Fläche erhalten und zwar hinter dem bislang für uns nutzbaren Bereich. Die Fa. Althuber hatte dort noch einen Teil zur Nutzung, als die Anlage bereits an uns verkauft war.

    Angebote für die Befestigung der Fläche (Fläche ausheben, Unterbau und Verdichtung):
    Hubert Dam, EUR 10.845.-
    Karl Hiesinger, EUR 7.712.-
    Rupert Tiefenbacher, EUR 5.750.-

    Angebote für die Errichtung der Bodenplatte:
    Bodenplatte mit Bewährung inkl. Lagerungsboxen, EUR 20.066,80
    Bodenplatte ohne Bewährung inkl. Lagerungsboxen, EUR 18.454,80

    Die Befestigung der Fläche soll von Firma Tiefenbacher lt. vorliegendem Angebot durchgeführt werden. Die Errichtung der Bodenplatte ohne Bewährung inkl. der Lagerboxen mit Materialkosten von EUR 18.454,80 soll von den Gemeindearbeitern durchgeführt werden.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Seit der Anschaffung des Areals durch die Marktgemeinde Großrußbach wurde das ASZ in Weinsteig immer weiter zu einem modernen Abfallsammelzentrum und als Bauhof ausgebaut. Um die Arbeitsprozesse weiter zu verbessern und damit noch effizienter zu werden ist die Anschaffung von Lagerboxen zur Lagerung verschiedenster Materialien des regelmäßigen Gebrauches absolut notwendig. Viele Tätigkeiten werden in unserer Gemeinde durch die Bauhofmitarbeiter selbst erledigt, das spart viel Geld. Daher werden wir auch optimale Rahmenbedingungen für möglichst viele Arbeitsprozesse schaffen. Auch bei diesem Projekt sind unsere Bauhofmitarbeiter wieder voll im Einsatz.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  18. Beschluss eines Dorferneuerungsprojektes in der KG Karnabrunn
    Das Biotop in Karnabrunn (hinter der Schneiderkapelle an der B6) ist dringend sanierungsbedürftig. Es liegen Beschädigungen an der Teichfolie vor, ebenso im Bereich der Einspeisung aus dem naheliegenden Graben.

    vorliegende Angebote:
    MR Naturraummanagement, EUR 24.780,60
    T & P Teich und Pool, EUR 37.774,08

    Das Vorhaben soll als Projekt der Dorferneuerung abgewickelt werden, diese fördert 20% der Kosten. Die Vergabe soll an MR Naturraummanagement lt. vorliegendem Angebot erfolgen.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Die Sanierung des Biotops mitten in Karnabrunn ist uns ein wichtiges Anliegen. Insbesondere deshalb, weil leider viele Wasserflächen in unserer Gemeinde verschwunden sind. Daher hat die Erhaltung, Sanierung und die Revitalisierung dieser Wasserflächen für uns große Priorität. Der Teich in Karnabrunn ist ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt, es wird auch eine Sitzgelegenheit dort errichtet.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  19. Beschluss über Verlängerung des Mietvertrags für Top 5
    Der Mietvertrag für die Wohnung Top 5, 2114 Großrußbach, Schloßbergstraße 12 mit Hildegard Toriser und Dr. Matthias Roch endet mit 31.01.2021 – die aktuellen Mieter stellen den Antrag auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere 3 Jahre.
    Der Mietvertrag soll mit den bestehenden Mietern zu einem Mietpreis von EUR 7,58 pro m² um weitere 3 Jahre verlängert werden

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Durch den Ankauf des ehemaligen Gasthaus Eckelhart im Jahr 2014 konnten durch die Gemeinde 4 Wohnungen und ein Hort errichtet werden. Diese 4 Wohnungen als auch 2 angekaufte Einfamilienhäuser (ebenfalls Familie Eckelhart) mitten im Ortszentrum werden seitens der Gemeinde vermietet. Mit großer Freude sind wir dem Wunsch von Hildegard Toriser und Dr. Matthias Roch nachgekommen und haben den Mietvertrag verlängert.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  20. Beschluss für die Auszeichnung „Natur im Garten“
    Nachdem in der Gemeinde schon vor einigen Jahren die Entscheidung gefallen ist keine Pestizide mehr einzusetzen, ist es der nächste logische Schritt., das wir uns um die Auszeichnung als „Natur im Garten“ Gemeinde bewerben. Folgende Kriterien müssen hierfür erfüllt werden:
    - Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide, statt dessen wird nach biologischen Prinzipien gestaltet und gepflegt
    - standortgerechte Pflanzenwahl
    - Förderung natürlicher Gegenspieler und Einsatz biologischer Stärkungs- und Pflanzenschutzmittel
    - Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel, statt dessen wird organisch gedüngt, um ein gesundes Bodenleben zu fördern, eine gleichmäßige Nährstoffzufuhr zu sichern und widerstandsfähige Pflanzen zu erhalten
    - Verzicht auf Torf und torfhaltige Produkte, weil Torf aus Mooren gewonnen wird. Moore sind seltene Biotope, sie zählen zu den wichtigsten CO2-Speichern der Erde und werden durch den Torfabbau unwiederbringlich zerstört
    - Schutz von ökologisch wertvollen Grünraumelementen (Bäume, Alleen, Hecken, naturnahe Wiesen, Feucht- und Trockenbiotope, etc.)
    - Umstellung der Grünraumpflege auf ökologische Wirtschaftsweisen, wie z.B. Verwendung von Pflanzenstärkungsmittel, biologische Pflanzenschutzmittel oder nichtchemische Beikrautbekämpfung
    Bei neu zu schaffendem Grünraum oder Umgestaltung bestehenden öffentlichen Grüns werden vorwiegend standortgerechte, regionaltypische und ökologisch wertvolle Pflanzen verwendet. Die Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der ökologischen Pflege des Grünraums sowie bei Neu- und Umgestaltungen soll verstärkt werden. Bei der Umsetzung der oben angeführten Maßnahmen erzielt die Gemeinde einen Gewinn durch eine höhere Lebensqualität für alle. Sie zeichnet sich dadurch als nachhaltig agierende Gemeinde aus, mit Vorbildwirkung für Ihre Bürgerinnen und Bürger. Bei der Umsetzung einer ökologischen Grünraumbewirtschaftung wird die Marktgemeinde Großrußbach durch ein Bildungsprogramm für die im Grünraum zuständigen MitarbeiterInnen unterstützt sowie von „Natur im Garten“ BeraterInnen begleitet.
    Der Gemeinderat soll den Beschluss fassen „Natur im Garten“ Gemeinde zu werden.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Auf Initiative des Umweltgemeinderates Benjamin Kaiser streben WIR diese Auszeichnung als sichtbares Zeichen für Umweltschutz und Nachhaltigkeit an. Nachdem die meisten Kriterien von der Marktgemeinde Großrußbach schon erfüllt werden, werden WIR auf die Einhaltung der verbleibenden offenen Kriterien achten. Schon bald wird der Marktgemeinde Großrußbach die Auszeichnung „NATUR IM GARTEN GEMEINDE“ verliehen werden. Darauf sind WIR nicht nur sehr stolz, das ist auch gut für unsere Umwelt.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  21. Beschluss über Energieliefervereinbarung Strom
    Die aktuelle Liefervereinbarung mit dem Stromlieferanten EVN endet mit 31.12.2020
    Für eine weitere Versorgung wurden folgende Angebote eingeholt:
    EVN „Universal Float Natur“, EUR 4,39ct/kWh
    Oekostrom, EUR 4,42ct/kWh

    Die neue Liefervereinbarung soll mit EVN lt. vorliegendem Angebot zum Tarif „Universal Float Natur“ beschlossen werden.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Der Strom, den die Gemeinde Großrußbach bezieht, soll nicht nur möglichst günstig sein, sondern auch möglichst umweltfreundlich. Der Tarif „Universal Float Natur“ beinhaltet 100% Strom aus erneuerbaren Energieträgern.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE040
    SPÖ100
    GESAMT
    17
    40

     
  22. Beschluss über eine zusätzliche Entsendung in den Wasserverband Rußbach Oberlauf
    Die Gemeinde Großrußbach ist in einigen regionalen Verbänden und Organisationen durch ihre gewählten Mandatare vertreten, unter anderem auch im Wasserverband Rußbach Oberlauf. Der bislang amtierende Obmann hat sein Amt zur Verfügung gestellt.
    Der Gemeinderat soll BGM Josef Zimmermann als zusätzlichen Mandatar in diesen Verband entsenden, um dort die Obmannschaft zu übernehmen.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Die Vertretung der Gemeinde in den verschiedenen Verbänden ist nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht wichtig. Es stellt auch eine wichtige Möglichkeit dar, die Interessen der Gemeindebürger in diesen Verbänden zu wahren. Gerade der Verband Rußbach-Oberlauf stellt für die kommenden Jahre eine Interessante Aufgabe dar. Gilt es doch gerade in diesem Bereich, neue Möglichkeiten zu finden, die wichtige Ressource Wasser zu schonen und weiterhin die Aufgaben des Verbands im Sinne aller Anrainer an den Bachläufen in unserem Gemeindegebiet umzusetzen.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1501
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    20
    01

     
  23. Beschluss über Vertragsverlängerung mit ISTmobil für 1 Jahr
    Dieser Beschluss wurde bereits am 11.08.2020 gefasst, muss jedoch neuerlich gefasst werden. Seitens ISTmobil wurde ein falscher Betrag an die Gemeinde übermittelt und somit wurde ein Betrag über EUR 11.275.- beschlossen. Der aktualisierte Betrag beläuft sich auf EUR 11.601,83 und soll freigegeben werden.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Die Mobilität für unsere Gemeindebürger ist uns wichtig! Mit dem IST-Mobil werden Anbindungen hergestellt, die durch die vorhandenen öffentlichen Verkehrsmittel nicht abgedeckt werden. Es handelt sich somit um ein klassisches Sammeltaxi für unseren Bezirk. Im Jahr 2019 haben 1.277 Gemeindebürger dieses Angebot in Anspruch genommen. 2020 trotz CORONA-Maßnahmen immerhin 1.079. WIR hoffen für die Zukunft wieder auf steigende Teilnehmerzahlen.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  24. Beschluss eines Heizkostenzuschusses
    Die Gemeinde gewährt bei Erfüllung der Vergabekriterien des Landes NÖ einen Heizkostenzuschuss über EUR 140.-.
    Dieser kann bis 30.03.2021 bei der Gemeinde beantragt werden.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    WIR wollen mit dem Heizkostenzuschuss Gemeindebürger unterstützen, die unsere Hilfe brauchen. Der Heizkostenzuschuss wird Jahr für Jahr von rund 15 Personen in Anspruch genommen und soll eine finanzielle Erleichterung bringen.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  25. Nachbesetzung von Gemeinderatsausschüssen
    Nach dem Herr Reinhard Grabler (GRÜNE) nach 8 Monaten sein Gemeinderatsmandat zurückgelegt hat, wurde Herr Reinhard Auer für das frei gewordene Mandat nachnominiert und bereits vom Bürgermeister angelobt.
    Weiters soll Herr Reinhard Auer Mitglied des Ausschusses „technische Infrastruktur“ und Frau Silvia Bayer Mitglied im Ausschuss „Landwirtschaft“ werden

    Abstimmungsergebnis „technische Infrastruktur“
    21 abgegeben, 14 gültige, 14 auf Reinhard Auer
    Kandidat nimmt die Wahl an.

    Abstimmungsergebnis „Landwirtschaft“
    21 abgegeben, 13 gültige, 13 auf Silvia Bayer
    Kandidat nimmt die Wahl an.

     
  26. Beschluss des Leitbildes für den DEV Karnabrunn
    Damit in naher Zukunft wieder viele Projekte in der Katastralgemeinde Karnabrunn durch die Dorferneuerung begleitet werden können, haben in den vergangen Monaten Dorfgespräche stattgefunden. Gemeinsam mit den Bewohnern wurde ein Leitbild für Karnabrunn erstellt. Der Beschluss über das Leitbild ist eine Voraussetzung für den Wiedereintritt in die Dorferneuerung.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Über viele Jahre ist Karnabrunn nun schon in der Dorferneuerung vertreten. In der ganzen Gemeinde Großrußbach haben wir durchwegs viele positive Erfahrungen mit dieser Aktion gemacht. Zahlreiche Projekte wurden durch die Gemeindebürger umgesetzt und durch die Dorferneuerung begleitet und gefördert. Die Dorferneuerung macht aus Betroffenen Beteiligte, die sich für Ihre Ortsgemeinschaft einsetzen, Projekte und Ideen entwickeln und diese auch umsetzen. Das finden WIR gut!
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE400
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    00

     
  27. Beschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der EVN
    Für die Versorgung der neuen Baugrundstücke (ehem. Hoberstorfer Grundstücke, Spange Wetzleinsdorfer- und Kleinebersdorferstraße) ist es nach Auskunft der EVN erforderlich, eine neue Trafostation zu errichten. Der Standort wird im Bereich der Feldgasse auf öffentlichem Gut sein. Um der EVN die Errichtung vertraglich einzuräumen, ist der Beschluss eines Dienstbarkeitsvertrages erforderlich.

    Was wollen WIR damit erreichen?
    Die Versorgung der technischen Infrastruktur muss für die neuen Bauplätze gewährleistet sein, daher ist die Errichtung der Trafostation unumgänglich. Der Standort wurde aus technischen Gründen von der EVN vorgeschlagen und wird keine Beeinträchtigung für Anrainer darstellen.
     
    Abstimmungsergebnis:     JA   NEIN ENT 
    ÖVP1600
    GRÜNE103
    SPÖ100
    GESAMT
    21
    03

     
  28. Berichte
    Der Bürgermeister berichtet, dass die jährlichen Indexanpassungen für Abfallwirtschafts-, Kanal- und Friedhofsgebühren dieses Jahr wegen COVID-19 nicht erfolgen werden.

    Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeindearbeiter und Wassermeister Kevin Kreiner mit 31.12.2020 die Gemeinde verlassen wird – ein Nachfolger wird gesucht.

    Der Bürgermeister berichtet über eine Machbarkeitsstudie der Windkraft Simonsfeld zur Errichtung von PV Anlagen in der KG Hipples.
     
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